Betriebsprüfung

Kündigt das Finanzamt die Betriebsprüfung an, schrillen in vielen Unternehmen die Alarmglocken. Die Betriebsprüfung ist zu Recht gefürchtet. Sie stellt schließlich eines der stärksten Eingriffe der Finanzverwaltung in die Sphäre eines Steuerpflichtigen dar.

Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Sie entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann eine Betriebsprüfung durchgeführt wird.

Die Betriebe werden in Großbetriebe, Mittelbetriebe und Klein-/Kleinstbetriebe eingeteilt. Bei Großbetrieben findet eine Prüfung jedes Jahr statt. Bei Mittelbetrieben ist der Turnus unregelmäßiger und der Prüfungszeitraum auf maximal drei Jahre begrenzt. Bei Klein-/Kleinstbetrieben erfolgt eine Prüfung grundsätzlich nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte in den Steuererklärungen Unstimmigkeiten aufweisen oder andere Auffälligkeiten zeigen.

Durch die vorausschauende Beratung und eine gute Vorbereitung auf die Betriebsprüfung entwickeln wir mit unseren Mandanten geeignete Abwehrstrategien. Wir begleiten und vertreten Sie über den gesamten Zeitraum der Betriebsprüfung und nehmen an den Schlussbesprechungen teil. Die Prüfungsberichte und Folgebescheide werden durch uns geprüft und in Ihren Jahresabschluss eingearbeitet.

Unsere Leistungen

  • Professionelle Vorbereitung mittels Betriebsprüfungs-Check
  • Qualifizierte Betreuung bei elektronischer (digitaler) Betriebsprüfung
  • Qualifizierter Ansprechpartner während der Betriebsprüfung
  • Teilnahme an Schlussbesprechungen
  • Prüfung von Folgebescheiden nach einer Betriebsprüfung
  • Vertretung bei Auseinandersetzungen mit Finanzamt oder Sozialversicherungsträger
  • Einarbeitung der Ergebnisse einer Betriebsprüfung in die Bilanz
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