Jahresabschlüsse

Wir erstellen Ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach Steuer- und Handelsrecht. Für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende bieten wir auch die Einnahmenüberschussrechnung an.

Die Bilanzpolitik fällt in den Bereich der Steuergestaltung.

Die Jahresabschlusserstellung erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Aufgrund der jüngsten Gesetzesänderungen klaffen dabei Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander. Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen der Demonstration wirtschaftlicher Stärke einerseits und einer möglichst niedrigen Steuerbelastung andererseits.

Unter Berücksichtigung der gesetzlich möglichen Gestaltung integrieren wir die Steuerbilanzpolitik in die gesamtunternehmerische Planung unserer Mandanten, mit dem Ziel möglichst geringe Steuernachzahlungen zu erreichen.

Für Freiberufler und kleine gewerbliche Unternehmen, die keiner Bilanzierungspflicht unterliegen erstellen wir auch die Einnahmenüberschussrechnung.

Unsere Leistungen

  • Jahresabschluss
  • Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. Anhang oder Lagebericht
  • Steuerliche Überleitungsrechnung
  • Gesonderte Steuerbilanz
  • Ergänzungs- und Sonderbilanzen
  • Erläuterungsberichte zum Jahresabschluss
  • Zwischenabschluss
  • Auseinandersetzungsbilanz
  • Einnahmenüberschussrechnung für Freiberufler und kleine Unternehmer, die keiner Bilanzierungspflicht unterliegen
  • Bei Veröffentlichungspflicht - Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger
  • E-Bilanz
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